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   VerfG Brandenburg, 17.03.1994 - VfGBbg 1/94   

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https://dejure.org/1994,20707
VerfG Brandenburg, 17.03.1994 - VfGBbg 1/94 (https://dejure.org/1994,20707)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 17.03.1994 - VfGBbg 1/94 (https://dejure.org/1994,20707)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 17. März 1994 - VfGBbg 1/94 (https://dejure.org/1994,20707)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 6 Abs. 2; LV, Art. 7 Abs. 1; VerfGGBbg, § 45 Abs. 2 Satz 2; StPO, § 458; EV, Art. 18 Abs. 1
    Strafvollstreckungsrecht; Strafprozeßrecht; Rechtswegerschöpfung; Beschwerdegegenstand; Vorabentscheidung; Beschwerdefrist; Fristversäumung; Verhältnismäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJ 1995, 28
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.03.1994 - VfGBbg 1/94
    rechtlich unbedenklich (BVerfGE 1, 418 (423)).
  • BVerfG, 09.06.1970 - 1 BvL 24/69

    Kurzzeitige Freiheitsstrafe

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.03.1994 - VfGBbg 1/94
    Das Verfassungsgebot, sinn- und maßvoll zu strafen, kann die Verhängung und Vollstreckung auch einer kurzen Freiheitsstrafe in den Fällen erforderlich machen, in denen nach der Überzeugung des Strafgerichts der Täter durch eine Geldstrafe nicht nachhaltig zu beeinflussen ist oder wo um des Bestandes und der Wahrung der Rechtsordnung willen auf die Ahndung des Rechtsbruches mit einer Freiheitsstrafe nicht verzichtet werden kann (BVerfGE 28, 386 (390 f.)).
  • BVerfG, 07.03.1963 - 2 BvR 56/63

    Vollstreckung einer auf verfassungswidriger Grundlage beruhenden Strafe

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.03.1994 - VfGBbg 1/94
    Mängel eines Strafverfahrens können nur mit der Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil selbst geltend gemacht werden (BVerfGE 15, 309, 311).
  • BVerfG, 24.04.1986 - 2 BvR 1146/85

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.03.1994 - VfGBbg 1/94
    Auch in der Strafvollstreckung ist zu beachten, daß der Täter nicht unter Verletzung seines verfassungsrechtlich geschützten Wert- und Achtungsanspruches zum bloßen Objekt der Vollstreckung herabgewürdigt wird (BVerfGE 72, 105 (115 f.)).
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